IKT Schulverordnung

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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über IKT-gestützten Unterricht und Datensicherheitsmaßnahmen im Schulwesen (IKT-Schulverordnung)
Kundgemacht im BGBl. II Nr. 382/2021
Geltende Fassung im RIS
Es wurde auch nochmals im November 2021 seitens der Bildungsdirektion darauf hingewiesen
§ 4 Z 1 zur Begriffsbestimmung
§ 6 zu Bildungsstammportalen und Bildungsportalverbund
§ 9 zu den Datensicherheitsmaßnahmen
§ 12 zu den IT-Nutzungsbedingungen*§ 13 zum IKT-gestützten Unterricht
§ 14 zur elektronischen Kommunikation
§ 15 zur Verantwortlichkeit bei Datenverarbeitungen am Schulstandort