Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle Grundstücke und die an ihnen bestehenden Rechte eingetragen sind. Es ist mittlerweile auf eine zentrale Datenbank umgestellt worden, die vom jeweiligen Bezirksgericht gepflegt wird. Abfragen sind über das Internet für jeden möglich. Da Abfragen kostenpflichtig sind, ist eine vorherige Registrierung bei einer Verrechnungsstelle erforderlich. Die Bezirksgerichte einiger Landeshauptstädte führen das sog. Eisenbahnbuch als Sonderbuch. Dort sind die Grundstücke von Eisenbahnanlagen eingetragen.
Bestandteile des Grundbuchs
- Hauptbuch
- Urkundensammlung
- Grundbuchsmappe und Grundstücksverzeichnis als Hilfseinrichtungen
Hauptbuch
wird für jede Katastralgemeinde geführt und besteht aus den verschiedenen Grundbuchseinlagen (auch Liegenschaften oder Grundbuchskörper bezeichnet). Jede Grundbuchseinlage ist mit einer Einlagezahl (EZ) bezeichnet und besteht wiederum aus 3 Blättern:
Gutsbestandsblatt oder A-Blatt
Es enthält alle zu einer Liegenschaft gehörenden Grundstücke (=Parzellen) und beschreibt diese mit:
- Grundstücksnummer
- Nutzungsart z.B.
- Baufl.(Gebäude): Bebaute Gebäudefläche
- Baufl.(befestigt): Hofräume, Lager- und Abstellflächen
- Baufl.(begrünt): Haus-, Zier- und Vorgärten nur in Verbindung mit (künftigen) Gebäuden jeweils als Differenzierung von baulich genutzten **Grundflächen und solchen, die in ihrer überwiegenden Nutzung diesen dienen (werden)
- Landw. Genutzt: landwirtschaftliche Nutzflächen, die zur feldmäßigen Bewirtschaftung dienen, einschließlich Ökoflächen
- Garten: Grundflächen, die in ständiger gärtnerischer Nutzung stehen
- Wald: Grundflächen, die mit Waldbäumen bestockt sind, einschl. Aufforstungsfläche
- Gewässer(Bach): kleines Fließgewässer
- Gewässer(Graben): sehr kleines Fließgewässer und Gräben
- Gewässer(Kanal): Überwiegend künstlich angelegtes Fließgewässer
- Sonstige (Straße): nicht näher definierte Straße
- Sonstige (Weg): untergeordnete Verkehrswege, nicht für den allgemeinen Verkehr bestimmt
- Sonstige(Steinbruch): Grundflächen zur Gewinnung von Steinmaterial
- Fläche
Ist die Flächenangabe mit einem Stern * versehen, weist dies darauf hin, das die Flächenangabe bereits einmal in einer Planurkunde eingetragen war.
Ist das Grundstück mit einem "G" gekennzeichnet, gehört es zum Grenzkataster
Eigentumsblatt oder B-Blatt
enthält die Namen der Eigentümer mit ihren Anteilen und den Rechtstitel der Eigentumserwerbung
Lastenblatt oder C-Blatt
Enthält Beschränkungen, die mit der Grundbuchseinlage verbunden sind:
- Servitute (=Dienstbarkeiten)
- Pfandrechte
- Wohnrecht
- Fruchtgenussrecht
- Baurecht
- Vorkaufsrecht
Urkundensammlung
Wird seit 2006 auch elektronisch geführt
Enthält alle Urkunden, die den grundbücherlichen Eintragungen zu Grunde liegen.
Die Urkunden sind chronologisch geordnet, das Ordnungssystem ist die sog. Tagebuchzahl (TZ)
Weblinks
Informationen zum Grundbuch auf oesterreich.gv.at
Informationen zum Grundbuch auf arbeiterkammer.at
