Unfallkosten

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Bei der Ermittlung der Unfallkosten werden sämtliche Kosten, die mit dem Unfall in Zusammenhang gebracht werden können, addiert. Insbesondere sind folgende Kosten zu berücksichtigen:

  • medizinische Behandlungskosten
  • Verlust an Leistungspotential
  • Kosten der Einsatzorganisationen (Rettung, Feuerwehr, Polizei)
  • Rechtskosten (Schadensabwehr, Rechtsschutz)
  • Kosten des Sachschadens
  • mitberücksichtigt werden kann auch der Wert menschlichen Leids

Weblinks

Unfallkostenrechnung 2017 auf der Webpage des Ministeriums