Aufschließungsabgabe
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Die Aufschließungsabgabe ist der Beitrag eines Grundeigentümers zur Errichtung der Fahrbahn, des Gehsteigs und der Straßenbeleuchtung.
Sie ist in § 38 der NÖBO geregelt.
Höhe der Aufschließungsabgabe
Die Auschließungsabgabe A errechnet sich aus:
- A = BL x BKK x ES
- BL... Berechnungslänge (Quadratwurzel aus der Bauplatzpläche)
- BKK.. Bauklassenkoeffizient (von Bebauungshöhe abhängig)
- ES... Einheitssatz - wird von Gemeinde festgelegt
Beispielwerte für den Einheitssatz (Angaben aus dem Jahr 2021)
St. Pölten: € 510
Zwettl: € 450
Wiener Neustadt: € 575<br
