Werkverkehr
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Viele Transporte werden von Firmen mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt. Solange nur eigene Güter befördert werden, spricht man von Werkverkehr. Bei LKW über 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht muss der Werkverkehrs in den Zulassungsschein eingetragen werden.
Von Werkverkehr spricht man dann, wenn Warentransport unter den folgenden fünf Voraussetzungen durchgeführt wird:
- Die beförderten Güter müssen im Eigentum des Unternehmens stehen oder vom Unternehmen gekauft, verkauft, vermietet, gemietet, erzeugt, bearbeitet, oder ausgebessert werden.
- Die Beförderung der Güter muss der Heranschaffung zum Unternehmen, ihrer Fortschaffung vom Unternehmen oder ihrer Überführung innerhalb oder – zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
- Die verwendeten Fahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmers gelenkt werden (oder vom Unternehmer selbst).
- Die Kraftfahrzeuge müssen dem Unternehmen gehören (auch gemietete oder geleaste Fahrzeuge sowie kurzfristige Ersatzfahrzeuge sind möglich).
- Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen des gesamten Unternehmens darstellen.
