OIB-Richtlinien
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Mit Hilfe der OIB-Richtlinien wurden die bautechnischen Bestimmungen in den Landesbauordnungen harmonisiert.
Allerdings ist zu beachten, in welcher Fassung die Verbindlicherklärung in den jeweiligen Bundesländern erfolgt.
Situation in Niederösterreich
In Niederösterreich werden die OIB-Richtlinien durch die NÖ Bautechnikverordnung verbindlich erklärt. Es werden allerdings dabei eigene Niederösterreich-Fassungen herausgegeben und im Rechtsinformationssystem zum Download zur Verfügung gestellt.
- OIB RL 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- OIB RL 2: Brandschutz
- OIB RL 2.1: Brandschutz bei Betriebsbauten
- OIB RL 2.2: Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
- OIB RL 2.3: Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
- OIB RL 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- OIB RL 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- OIB RL 5: Schallschutz
- OIB RL 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Weblinks
OIB-Richtlinien auf der Homepage des OIB
NÖ Bautechnikverordnung mit Links zu den OIB-Richtlinien (NÖ-Fassung) am Ende des Dokuments
