Wasserbuch

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Wassernutzungsrechte aus einem Wasserrechtsverfahren werden nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im Wasserbuch, das vom Landeshauptmann für jeden Verwaltungsbezirk zu führen ist.
Heute ist das Wasserbuch ein zentrales elektronisches Verzeichnis, das kostenfrei über das Internet abgerufen werden kann. Die Wasserrechte sind dabei in einer digitalen Karte verortet, was die Suche oft vereinfacht.

mögliche Inhalte einer Eintragung im Wasserbuch

  • das betroffene Gewässer
  • Beschreibung der Wassernutzung
  • Name und Anschrift des Berechtigten
  • Grundstücksnummer, auf der die Wassernutzung stattfindet
  • Konsenswassermengen, Stauhöhen, ...
  • Dauer der Bewilligung

Weblinks

Wasserbuch online