Interoperabilität (Eisenbahnwesen)

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Interoperabilität wird definiert als die Fähigkeit der Züge, auf allen Abschnitten des Eisenbahnnetzes zu fahren, d. h. die unterschiedlichen Eisenbahnsysteme in anderen Ländern durchgängig nutzen zu können.
Dies betrifft insbesondere folgende Aspekte:

  • Spurweite
  • Lichtraumprofil
  • Stromversorgung
  • Sicherungstechnik

Weblinks

EU-Richtlinie zur Interoperabilität von Eisenbahnsystemen