Interoperabilität (Eisenbahnwesen): Unterschied zwischen den Versionen
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[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri= | [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L0797&qid=1666589575460 EU-Richtlinie zur Interoperabilität von Eisenbahnsystemen] | ||
Aktuelle Version vom 24. Oktober 2022, 05:33 Uhr
Interoperabilität wird definiert als die Fähigkeit der Züge, auf allen Abschnitten des Eisenbahnnetzes zu fahren, d. h. die unterschiedlichen Eisenbahnsysteme in anderen Ländern durchgängig nutzen zu können.
Dies betrifft insbesondere folgende Aspekte:
- Spurweite
- Lichtraumprofil
- Stromversorgung
- Sicherungstechnik
