Interoperabilität (Eisenbahnwesen): Unterschied zwischen den Versionen

Aus HTLWiki
Die Seite wurde neu angelegt: „Interoperabilität wird definiert als die Fähigkeit der Züge, auf allen Abschnitten des Eisenbahnnetzes zu fahren, d. h. die unterschiedlichen Eisenbahnsyste…“
 
 
Zeile 7: Zeile 7:


==Weblinks==
==Weblinks==
[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016L0797 EU-Richtlinie zur Interoperabilität von Eisenbahnsystemen]
[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L0797&qid=1666589575460 EU-Richtlinie zur Interoperabilität von Eisenbahnsystemen]

Aktuelle Version vom 24. Oktober 2022, 05:33 Uhr

Interoperabilität wird definiert als die Fähigkeit der Züge, auf allen Abschnitten des Eisenbahnnetzes zu fahren, d. h. die unterschiedlichen Eisenbahnsysteme in anderen Ländern durchgängig nutzen zu können.
Dies betrifft insbesondere folgende Aspekte:

  • Spurweite
  • Lichtraumprofil
  • Stromversorgung
  • Sicherungstechnik

Weblinks

EU-Richtlinie zur Interoperabilität von Eisenbahnsystemen